Gesamtarbeitsvertrag für den Dienstleistungs-bereich in der Region Basel insbesondere für kaufmännische Angestellte

Die Sozialpartner haben in längeren Verhandlungen ein neues Vertragwerk erarbeitet, welches ab 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Werfen Sie einen Blick auf den neuen Gesamtarbeitsvertrag:

Die Angestelltenvereinigung Region Basel setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Interessen der Arbeitnehmenden in der Region ein. Unter anderem ist sie am Abschluss von massgebenden Gesamtarbeitsverträgen beteiligt, wie am Gesamtarbeitsvertrag für den Dienstleistungsbereich Region Basel insb. für kaufmännische Angestellte. Diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen rund 25‘000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region Basel. Die Paritätische Kommission für den GAV Dienstleistungsbereich trifft sich zwei Mal jährlich, um über Aktuelles und Auslegungsfragen zu debattieren.

Der Gesamtarbeitsvertrag hat folgende Wirkungen:

  • Der GAV bildet Vertrauen zwischen AN und AG
  • Der GAV schafft Transparenz und Rechtssicherheit
  • Der GAV gewährt Leistungen über dem gesetzlichen Minimalstandard
  • Der GAV bietet Gestaltungs- und Entwicklungsraum der Beziehung zwischen den Sozialpartnern

 

Fragen zum GAV Dienstleistungsbereich?
Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit Durchführungs- und Interpretationsfragen.
Angestelltenvereinigung Region Basel
Regula Steinemann
Steinentorstrasse 13, Postfach 223
4010 Basel
info@arb-basel.ch
061 261 45 45

Weitergehende Informationen zum revidierten Gesamtarbeitsvertrag und den Vertragstext in englischer, französischer und italienischer Sprache finden Sie auf der Homepage des Arbeitgeberverbands Region Basel: Arbeitgeberverband Region Basel: Gesamtarbeitsvertrag (arbeitgeberbasel.ch)
www.arbeitgeberbasel.ch/dienstleistungen/drucksachenverkauf