GAV Detailhandel

Trotz mehrfacher Bemühungen von verschiedenen Seiten in den letzten zehn Jahren, konnte bisher kein neuer Gesamtarbeitsvertrag für den Detailhandel abgeschlossen werden und es ist auch in näherer Zukunft nicht damit zu rechnen. Daher hat der Regierungsrat von 1.7.17 bis 1.7.23 einen Normalarbeitsvertrag erlassen, der verbindliche Mindestlöhne festlegte. Für den Detailhandel gilt in Basel-Stadt seit Juli 2023 der kantonale Mindestlohn.